Unterstützen Sie die Stiftung

Beteiligungsmöglichkeiten im Überblick

Neben den Gründungsmitgliedern können weitere Zustifter und unterstützende Mitglieder Beiträge zum Stiftungsvermögen leisten. Auch einmalige Förderungen sind möglich. 

Sämtliche Zuwendungen sind aufgrund des ONLUS-Status der Stiftung steuerlich absetzbar. Zudem kann der Stiftung auch die 5-Promille-Quote der Einkommensteuer (Str.-Nr.: 92046280217) zugewendet werden. 

Beiträge aus den 5-Promille-Zuwendungen der Einkommensteuer

Auszahlungsjahr

Betrag

2016 7.886,93 €
2017 7.746,26 €
2018 10.473,70 €
2019 12.152,66 €
2020 12.588,07 €
  11.694,49 €
2021 12.464,97 €
2022 11.083,14 €
2023 7.963,63 €

Es sind drei Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen:

  • Zustifter, die als neue Stiftungsmitglieder einen einmaligen Beitrag ab € 5.000 zur Verfügung stellen
  • Unterstützende Mitglieder, die bereit sind, die Stiftung jährlich mit mindestens € 500 zu unterstützen
  • Förderer, die einen Beitrag in beliebiger Höhe ein- oder mehrmalig zuwenden, ohne Mitglied zu werden

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden ausschließlich die Erträge des Stiftungsvermögens verwendet. Das Stiftungsvermögen selbst darf weder angetastet noch den Stiftern rückübertragen werden. 

Bankverbindung

Beiträge und Spenden können auf das Konto der Stiftung eingezahlt werden.

Raiffeisenkasse Eisacktal
IBAN: IT 66 C 08307 58221 000300234451 
BIC: RZSBIT21007

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