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Neben den Gründungsmitgliedern können weitere Zustifter und unterstützende Mitglieder Beiträge zum Stiftungsvermögen leisten. Auch einmalige Förderungen sind möglich.
Sämtliche Zuwendungen sind aufgrund der Gemeinnützigkeit der Stiftung steuerlich absetzbar. Zudem kann der Stiftung auch die 5-Promille-Quote der Einkommensteuer (Str.-Nr.: 92046280217) zugewendet werden.
Auszahlungsjahr | Betrag |
2016 | 7.886,93 € |
2017 | 7.746,26 € |
2018 | 10.473,70 € |
2019 | 12.152,66 € |
2020 | 12.588,07 € |
11.694,49 € | |
2021 | 12.464,97 € |
2022 | 11.083,14 € |
2023 | 7.963,63 € |
Es sind drei Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen:
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden ausschließlich die Erträge des Stiftungsvermögens verwendet. Das Stiftungsvermögen selbst darf weder angetastet noch den Stiftern rückübertragen werden.
Beiträge und Spenden können auf das Konto der Stiftung eingezahlt werden.
Raiffeisenkasse Eisacktal
IBAN: IT 66 C 08307 58221 000300234451
BIC: RZSBIT21007
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